Coronavirus-Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen und Kindertagesstätten

  • Kita Veit-vom-Berg

Bayerisches Gesundheitsministerium erlässt Coronavirus-Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen und Kindertagesstätten für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten wie Südtirol

Liebe Eltern, 

mit diesem Artikel möchten wir sie auf die Pressemitteilung zur Coronavirus-Allgemeinverfügung aufmerksam machen:

Zitat: Verena Emmer (Stellvertretende Pressesprecherin)

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hier kommt eine Pressemitteilung zur neuen Coronavirus-Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen, Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten wie Südtirol. Damit wird die bisherige Empfehlung für solche Fälle aktualisiert. Demzufolge dürfen Schüler und Kindergartenkinder zum Beispiel nach ihrer Rückkehr aus Südtirol für 14 Tage nicht in die Schule bzw. Einrichtung. Wenn also zum Beispiel ein Schulkind am Ende der Faschingsferien am 1. März aus einem Risikogebiet nach Bayern zurückgekehrt ist, darf es die gesamte nächste Woche nicht in die Schule gehen."

 

 

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